Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Riccardo Erba, 3D MiniPrint – Riccardo Erba, Kaiserstraße 29, 53332 Bornheim (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden über die Anfertigung und Lieferung von 3D-gedruckten Bauteilen, Prototypen, Einzelstücken und Sonderlösungen sowie über damit verbundene Leistungen wie Konstruktion und Beratung.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Der Kunde kann über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch ein unverbindliches Angebot anfragen.
(2) Der Anbieter erstellt auf Grundlage der Angaben und Unterlagen des Kunden ein Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt (z. B. per E-Mail) und der Anbieter die Beauftragung in Textform bestätigt oder mit der Ausführung beginnt.
(3) Angebote des Anbieters sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.
(4) Der Vertragstext wird vom Anbieter nicht über die Website zugänglich gespeichert. Angebot, Bestätigung und diese AGB erhält der Kunde in Textform.
(5) Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkung des Kunden
(1) Der Anbieter fertigt die Leistungen nach den vom Kunden bereitgestellten Vorgaben (z. B. STL-, STEP- oder OBJ-Dateien, Skizzen, Fotos, Muster) oder nach gemeinsam abgestimmter Konstruktion. Art, Material, Menge und Ausführung ergeben sich aus dem Angebot.
(2) Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung seiner Vorgaben verantwortlich. Der Anbieter prüft Vorgaben nicht auf Eignung für den Einsatzzweck, soweit eine solche Prüfung nicht ausdrücklich beauftragt und vergütet wurde.
(3) Bei Prototypen und Sonderlösungen kann der Anbieter den Aufwand zunächst nur schätzen. Ändert der Kunde seine Vorgaben nach Auftragserteilung oder erweist sich der Aufwand als wesentlich höher, stimmen die Parteien die Mehrkosten vor Ausführung in Textform ab.
(4) Fertigungsbedingte Abweichungen bei Maßen, Oberflächen, Farben und Gewicht sind im Rahmen der für das gewählte Druckverfahren und Material üblichen Toleranzen zulässig, soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Toleranz vereinbart wurde. Dies ist kein Mangel.
(5) Vom Kunden übergebene Muster, Teile und Unterlagen werden nach Abschluss des Auftrags auf dessen Kosten und Gefahr an den Kunden zurückgesandt oder zur Abholung bereitgestellt. Der Anbieter ist zur Aufbewahrung nur für die Dauer der Auftragsabwicklung verpflichtet. Werden die Gegenstände nicht innerhalb von 4 Wochen nach Projektabschluss abgeholt bzw. widerspricht der Kunde einem kostenpflichtigen Versand nicht innerhalb dieser Frist, ist der Anbieter berechtigt, diese auf Kosten des Kunden einzulagern oder zu vernichten/entsorgen.
§ 4 Rechte Dritter und Nachfertigung
(1) Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, die übergebenen Vorlagen, Dateien und Muster für die Anfertigung zu verwenden, und dass durch Anfertigung, Lieferung und Nutzung keine Rechte Dritter (insbesondere Patent-, Urheber-, Marken-, Gebrauchsmuster- und Designrechte) verletzt werden.
(2) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung nach Absatz 1 beruhen, soweit er die Verletzung zu vertreten hat. Dies umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Aufträge abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass durch die Anfertigung Rechte Dritter verletzt würden.
(4) Soll ein Bauteil nach einem vorhandenen Muster nachgefertigt werden (z. B. Ersatzteile), versichert der Kunde, dass er zur Nachfertigung berechtigt ist, insbesondere dass keine Schutzrechte (z. B. Patente, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster, Marken) oder Vertragsbindungen Dritter bzw. des Herstellers entgegenstehen. Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter, die auf einer Verletzung solcher Rechte beruhen, auf erstes Anfordern vollumfänglich frei. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung des Anbieters. Die Freistellungspflicht gilt nicht, sofern den Kunden kein Verschulden trifft.
§ 5 Geheimhaltung
(1) Der Anbieter behandelt die ihm übergebenen Unterlagen, Dateien und Informationen vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter, soweit dies nicht zur Auftragsdurchführung erforderlich ist.
(2) Auf Wunsch des Kunden schließen die Parteien vor Beginn der Zusammenarbeit eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise in Euro. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen. Dies wird gesondert nochmal auf jedem Angebot, Auftrag und Rechnung vermerkt.
(2) Der Anbieter behält sich vor, je nach Auftrag eine der folgenden Zahlungsweisen zu verlangen, die im jeweiligen Angebot verbindlich festgelegt wird: Zahlung auf Rechnung nach Lieferung, Vorkasse oder eine Anzahlung bei größeren Aufträgen (z. B. Prototypen und Sonderlösungen). Rechnungen über Vorkasse oder Anzahlungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Anbieter ist berechtigt, mit der Ausführung des Auftrags erst nach vollständigem Eingang der vereinbarten Vorkasse oder Anzahlung zu beginnen.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug per Überweisung zu zahlen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Bei Vorkasse beginnt die Fertigung nach Zahlungseingang.
(4) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen zu Verzugszinsen und Verzugskosten.
(5) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
§ 7 Lieferung, Versand und Abholung
(1) Genannte Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte, es sei denn, ein verbindlicher Liefertermin wurde ausdrücklich in Textform vereinbart. Die Lieferzeit beginnt frühestens mit Auftragsbestätigung, bei Vorkasse oder Anzahlung nach Zahlungseingang und bei Bedarf nach Eingang aller vom Kunden zu liefernden Unterlagen.
(2) Die Lieferung erfolgt per Paketversand innerhalb Deutschlands oder durch Abholung in Bornheim nach vorheriger Terminabsprache. Versandkosten werden im Angebot ausgewiesen.
(3) Der Anbieter ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
(4) Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über. Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über (§ 475 Abs. 2 BGB).
(5) Nicht vom Anbieter zu vertretende Lieferhindernisse (z. B. Ausfall von Material, höhere Gewalt) verlängern die Lieferzeit angemessen. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters. Gegenüber Unternehmern gilt dies bis zur Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmer erfolgt stets für den Anbieter als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Anbieters durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Unternehmers an der einheitlichen Sache wertanteilig (Rechnungswert) auf den Anbieter übergeht.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Verbraucher vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt wird.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Dies gilt insbesondere für Prototypen, Sonderlösungen und solche Bauteile oder Ersatzteile, die nach spezifischen Kundenvorgaben oder kundenseitig übergebenen Mustern individuell für den Kunden angefertigt werden und für den Anbieter anderweitig nicht unverändert vertriebsfähig sind.
§ 10 Mängelrechte
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung. Dies gilt nicht in den Fällen des § 11 Abs. 1 und 3. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware, in Textform zu rügen. Im Übrigen gilt § 377 HGB.
(3) Kein Mangel liegt vor bei Abweichungen im Rahmen der Toleranzen nach § 3 Abs. 4 oder bei Abweichungen, die auf fehlerhaften oder ungeeigneten Vorgaben des Kunden beruhen. Gleiches gilt für natürlichen Verschleiß sowie für Schäden durch unsachgemäße Verwendung, Lagerung oder Überlastung.
(4) Bei Mängeln leistet der Anbieter Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber Unternehmern behält sich der Anbieter das Wahlrecht zwischen Nachbesserung (Reparatur) oder Neufertigung im Rahmen der Nacherfüllung vor. Ein Recht des Unternehmers auf Minderung des Preises oder Rücktritt vom Vertrag besteht erst dann, wenn die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen ist oder vom Anbieter unberechtigt verweigert wurde.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Arglist, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Für die Eignung der gefertigten Teile für einen bestimmten Einsatzzweck, insbesondere in sicherheitsrelevanten Anwendungen (z. B. tragende oder lasttragende Funktionen, Aufhängungen, elektrische Anwendungen), haftet der Anbieter nur, wenn dieser Zweck und die spezifischen Anforderungen ausdrücklich in Textform vereinbart wurden. Der Kunde ist für die Prüfung der Eignung für seinen konkreten Einsatzzweck selbst verantwortlich. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(5) Die Haftung für Daten des Kunden ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
§ 12 Urheberrechte und Konstruktionsdaten
(1) An vom Anbieter erstellten Konstruktionsdaten, Zeichnungen, 3D-Modellen und Dateien behält der Anbieter alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte. Der Kunde erhält an der gelieferten Ware das Eigentum, an den Konstruktionsdaten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
(2) Sofern der Anbieter für den Kunden Entwicklungs- oder Konstruktionsleistungen erbringt, verbleiben alle Urheber- und Schutzrechte an den erstellten Mustern, Prototypen, Zeichnungen, Entwürfen, Berechnungen und digitalen Konstruktionsdaten (z. B. CAD- und STEP-Dateien) ausschließlich beim Anbieter.
Dem Kunden wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht am physischen Liefergegenstand für den vertraglich vorgesehenen Zweck eingeräumt. Eine Weitergabe der Konstruktionsdaten an Dritte, eine Nachfertigung durch den Kunden oder durch Dritte sowie eine Bearbeitung oder Umbildung der Daten ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Anbieters untersagt.
Die Herausgabe von editierbaren Konstruktionsdaten (insb. Quelldaten oder CAD-Formate wie STEP) ist im Rahmen des Standardauftrags nicht geschuldet. Sie bedarf einer gesonderten, ausdrücklichen Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten.
(3) Vom Kunden bereitgestellte Daten und Vorlagen bleiben Eigentum bzw. Schutzrechtsgut des Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, sie zur Vertragserfüllung zu vervielfältigen und zu verarbeiten.
§ 13 Referenznennung und Fotos
(1) Der Anbieter darf Aufträge nur mit Zustimmung des Kunden in Textform als Referenz nennen oder abbilden. Eine anonymisierte Darstellung ohne Rückschlussmöglichkeit auf den Kunden ist zulässig.
(2) Fotos oder Renderings von Kundenteilen werden nur mit Zustimmung des Kunden veröffentlicht.
§ 14 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung des Anbieters auf der Website.
§ 15 Verbraucherstreitbeilegung
Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Anbieters in Bornheim.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

